Die Dienstreise im engeren Sinne bezeichnet im öffentlichen Dienst ein dienstlich veranlasstes Reisen außerhalb der eigenen Dienststelle und kann als eine Form der Geschäftsreisen gelten. Im Englischen (business trip) und Französischen (voyage d’affaires) wird zwischen beiden nicht unterschieden.
1846 heißt es:
»Wenn Beamte mit eigenen Pferden, zu deren Haltung sie nicht von Amtswegen verbunden sind, oder worauf sie nicht schon vom Ärarium [Staatsschatz] vielleicht einen Unterhalts-Beitrag genießen, eine Dienstreise machen, so ist ihr Reise-Partikulare so zu adjustiren, wie es nach dem Normale geschehen müßte, wenn sie keine eigenen Pferde gehabt hätten.« 1)
Barmeyer, Heide
Ludwig Vinckes
nach Brandenburg und Sachsen 1798. Tagebuchschreiben und Reisen.Werner-Otto von Hentig
Matthias Maruhn
Katrin Roller
Steinfeld, Thomas
Hannah Scherkamp
: „Ich reise von London nach Berlin, um Kaffee zu trinken.“ DIE ZEIT 12. November 2021,