Die StVZO §32 nennt maximale Fahrzeugmaße und beschreibt, wie diese zu ermitteln sind. Darin sind unter anderem auch die maximalen Abmessungen eines Wohnmobils vorgegeben:
Andere Fahrzeuglängen gelten für Kraftomnibusse und Sattelschlepper mit 2 und mehr Achsen.
© 1996–2026 Norbert Lüdtke. Alle Rechte vorbehalten. All rights reserved.