»Nationale Fahrzeugart: Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge DIN 70010).« 1)
Beschreibung
Ein Lastkraftwagen unterscheidet sich nach seiner Grundkonstruktion von Personenkraftwagen:
Ein tragender (Leiter-)rahmen aus Stahlprofil-Längsträgern ist mit Quertraversen verbunden.
Der Leiterrahmen trägt vorne Motor und Getriebe und liegt auf den Achsen.
Das Fahrerhaus ist als selbsttragende Sicherheitszelle ausgeführt, liegt meist 4-Punkt gelagert und gefedert auf dem Rahmen, über dem Motor, und kann meist nach vorn gekippt werden.
Die Bodenfläche für Ladung ist größer als diejenige für Fahrgäste.
Die Ladefläche ist eine eigene, abgetrennte Einheit, die das Be- und Entladen erleichtert.
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