Oldtimer-Kennzeichen, Rotes

»Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge«.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV §17]
Die Fahrt zur Tankstelle ist also nur im Zusammenhang mit den anderen erlaubten Zwecken gestattet, wenn also dort beispielsweise die Fahrzeugflüssigkeiten und der Reifendruck kontrolliert und ergänzt werden.


siehe auch *Kennzeichen