Ehemalige *Einsatzfahrzeuge erhalten nur dann eine zivile Betriebserlaubnis, wenn die Tagesleuchtfarbe entfernt wurde, denn diese gelten als »lichttechnische Einrichtungen«.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze, Satz (1)