Verband

Auch Konvoi, abgeleitet von französisch convoyer, begleiten oder das Geleit geben, auch: Konvoi, Kolonne, Kraftfahrzeugmarsch. Regeln für das Fahren im Verband können auch zivil nützlich sein, insbesondere wenn mehrere Fernreisemobile in nicht vertrauter Umgebung oder in unbewohnten Gebieten unterwegs sind.

Vor der Abfahrt gilt:

Während der Fahrt gilt:

Der das Fahren im Verband betreffende §27 der StVO wurde gestrichen.



© 1996–2026 Norbert Lüdtke. Alle Rechte vorbehalten. All rights reserved.

1)
Der »Winker« als Vorläufer des Blinkers war bereits ein »Zeigzeug« (Heidegger, Sein und Zeit), das die Funktion des Armausstreckens subsituierte.