Seit 2012 können zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden, wenn sie zu derselben EU-Fahrzeugklasse gehören, nämlich:
Wechselkennzeichen sind nicht kombinierbar mit
Die elektronische Versicherungsbestätigung (*eVB) muss für Wechselkennzeichen ausgestellt sein.
Fahrzeugzulassungs-Verordnung §§ 8-10,14,24,30,31,33,35,48, Anlage 4]
siehe auch *Kennzeichen