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Kraftfahrzeugsteuer
- Für Wohnmobile bezieht sich die Steuer auf die *zulässige Gesamtmasse und die EU-Emissionsklasse, siehe *Emissionsschlüsselnummer.
- Andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen unterliegen einer nur gewichtsbezogenen Steuer.
- Für schwerere Nutzfahrzeuge gibt es vier emissionsbezogene Tarife, die progressiv in Stufen von 200 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht gestaffelt sind. Kraftfahrzeugsteuerrechtlich hat dabei die jeweilige Schadstoffklasse im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung Vorrang. Die jährliche Höchststeuer beträgt für:
- Schadstoffklasse S2 und besser 556 Euro
- Schadstoffklasse S1 914 Euro
- Geräuschklasse G1 1.425 Euro
- Übrige 1.681 Euro
Die Zollverwaltung übernahm zum 1. Juli 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden. Sie informiert und bietet einen Kfz-Steuerrechner an.
mehr siehe Bundesfinanzministerium
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