wiki:reisefreiheit
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+ | * Untertanen und Untergebenen konnte »Urlaub« gewährt werden mit der Pflicht zurückzukehren. | ||
+ | * Bürgern eines Staates weisen mit dem Reisepass außerhalb des eigenen Staates die Erlaubnis vor, unterwegs zu sein und zeigen zudem, dass ihr Staat keinen Anlass sieht, sie festzuhalten. | ||
- | Was gut klingt, war praktisch noch nie allgemein durchsetzbar. Die DDR rechtfertigte ihre Einschränkung der Reisefreiheit erfolgreich mit §12 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte: //»Die oben erwähnten Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit, | + | 1845 setzt die Eisenbahn die Reisefreiheit praktisch durch: //»Ohnedem ist das Prinzip der Reisefreiheit überall so gut wie durchgesetzt, |
- | Individualtourismus war nicht erwünscht und wurde selbst bei Reisen in die sozialistischen Bruderstaaten erschwert durch Devisenbeschränkungen, | + | |
+ | Was gut klingt, war praktisch noch nie allgemein durchsetzbar. Die DDR rechtfertigte ihre Einschränkung der Reisefreiheit erfolgreich mit §12 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte: //»Die oben erwähnten Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit, | ||
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- | //»Freie Fahrt nach Gießen«// und ähnliche [[wiki:gefluegelte_worte# | + | //»Freie Fahrt nach Gießen«// und ähnliche [[wiki:liste_gefluegelte_worte# |
- | Im [[wiki: | + | 1635 gestattet Kaiser Ferdinand III. den Handelsleuten zu Nürnberg nach Frankfurt »auff die Meß« zu reisen »auch Sicherheit der Kauff und Handelsleuth« (( WIR Ferdinand der dritte von Gottes Gnaden zu Hungarn und Böheim König ... Entbieten N. allen und jeden ... Unser Königl. Gnad und alles Guts, und geben euch hiemit Gnädigst zuvernemen, Was Gestalt Wir den gesampten Handelsleuten zu Nürnberg auff ihr untertheänigstes Anhalten, nacher Franckfurth ... auff die Meß daselbst, Krafft dieses Patents, Ihre Handlungen zuführen, auff: und abzuraisen, gnädigst verwilligt ... Geben zu Philipsburg den Neun und zwaintzigisten Monatstag Augusti, im Sechzehenhundert fünff und dreyssigsten, |
+ | 1 Blatt mit Radierung, Vidimus des Notars Hieronymus Ammon in Philippsburg, | ||
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wiki/reisefreiheit.1692331829.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/08/18 04:10 von norbert