Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Kraftfahrzeuge, »die nach ihrer * Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten - beispielsweise mit Maschinen -, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind« (§ 2 Nr. 17 FZV).

Üblicherweise denkt man dabei an »Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte für die Land- oder Forstwirtschaft (Mähdrescher, Erntemaschinen …)« und »Arbeitsmaschinen für Erdarbeiten und Straßenbau«.
Tatsächlich fallen darunter eine ganze Reihe von Fahrzeugen, die sich als *Wohnmobil eignen, wie etwa Messwagen oder Übertragungswagen, die also bereits über einen ausgebauten Koffer verfügen, vielleicht sogar mit Allrdantrieb ausgestattet sind oder einfach als Basisfahrzeug in Frage kommen.


abgekürzt SAM, sfAM
siehe »Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern SV1«  beim Kraftfahrt-Bundesamt