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Wechsel-Kennzeichen
Seit 2012 können zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden, wenn sie zu derselben EU-Fahrzeugklasse gehören, nämlich:
- M1 (Pkw, Wohnmobile)
- L (Motorräder)
- O1 (Anhänger bis 750 kg zGG)
- Oldtimer
Wechselkennzeichen sind nicht kombinierbar mit
- Saison-,
- Kurzzeit-,
- Ausfuhr- oder
- rote Kennzeichen.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (*eVB) muss für Wechselkennzeichen ausgestellt sein.
Fahrzeugzulassungs-Verordnung §§ 8-10,14,24,30,31,33,35,48, Anlage 4]
siehe auch *Kennzeichen
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