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Zulassungsdokumente
Die neuen Dokumente bestehen seit dem 01.10.2005 aus der
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) laut FZV §11 und Anlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) laut FZV §11 und Anlagen
Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen gesichert. Bei Fahrzeugkontrollen kann die *Polizei die Echtheit der Zulassungsbescheinigungen im Zentralen Fahrzeugregister ZFZR überprüfen.
Die alten Dokumente (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) bleiben gültig, bis an dem Fahrzeug eine Änderung (Halterwechsel, Eintragung technischer Änderungen, etc.) vorgenommen wird.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
siehe auch *Zulassung
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