Donauer, Johann Christoph
: Consilia et responsa, in quibus variae materiae selectissimae ex iure criminali, civili, publico, privato, canonico, ecclesiastico et feudali … proponuntur et solide solvuntur: cum indice rerum & verborum. Noribergae 1724: Felsecker. S. 74Schnappsack
Im Schriftdeutschen erscheint der Erz-Räuber Schnapsack
1724 1) und 1744 heißt es: »Bauer ich muss zu essen haben, ich will auch Münz, mein Schnapsack ist leer, er muß angefüllet werden, ich muß auch eine Flsche Brandewein auf den Weg mitnehmen …« 2)
Später bezeichnet der Schnappsack insbesondere einen Proviantbeutel, aber auch eine versteckte Innentasche. Das Sprichwort begleitet ihn mit Misstrauen: »Das ist in Abraham's Schnappsack spaziert« und »Einem in den Schnappsack sehen« 3). Der Begriff erscheint im Niedersächsischen als Snappsack, im Schwedischen als Snappsäk, im Englischen als Snapsack.
Strasser, Ernst August Christian
Der Pilgrim mit dem grünen Schnappsack. Hanisch, 1799.- siehe auch Liste der Reisegepäckarten