Die »wandernde Kirche« 1) des Augustinus (354 bis 430) fand keinen weitreichenden Zuspruch. Stattdessen verlangte der Benediktinerorden (und ebenso Zisterzienser, Trappisten, Prämonstratenser) von seinen Mönchen seit dem 6. Jahrhundert die stabilitas loci, im doppelten Sinne als Ortsgebundenheit an ein Kloster sowie als Beständigkeit in der Gemeinschaft. Die stabilitas loci steht an erster Stelle der Regula Benedictini und bildete die Basis für den Gegenentwurf zu dem bis dahin bewegten Mönchtum der Wandermöche, die sich auf die Weisungen von Jesus (peregrinatio propter deum) berufen, per pedes apostolorum. So erscheint sie als praktische Konsequenz zum currendi libido, dem theologisch formulierten Mißtrauen gegen das unstete Leben. Deren Tradition setzten später die »Bettelmönchsorden« (Franziskaner, Dominikaner, Karmeliten) fort.
siehe auch:
Pilger
Bactroperita
Andreas Rüther
Stabilitas loci.
In: Lexikon des Mittelalters . Band 7: Planudes bis Stadt (Rus). Lexma Verlag, München 1995, Sp. 2162–2163